Kooperations- und Provisionsvereinbarung (B2B)
zwischen
CO5 Ingenieurbüro für nachhaltiges Bauen, Cotheniusstraße 5, 10407 Berlin, vertreten durch Dipl.-Ing. (FH) Emin Özyilmaz, E-Mail: [email protected] – nachfolgend „Portalbetreiber“ –
und dem registrierten Nutzer des Partnerportals – nachfolgend „Partner“ –.
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Bauvorhaben ist das Projekt, dessen Kontaktdaten/Unterlagen im Portal freigeschaltet werden (einschließlich aller Leistungsphasen, Nachträge, Zusatz- und Folgeaufträge, Erweiterungen sowie späterer Beauftragungen, die in sachlichem Zusammenhang stehen).
(2) Honorar sind sämtliche vom Auftraggeber an den Partner gezahlten oder geschuldeten Entgelte im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, unabhängig von der Rechtsgrundlage (z. B. Zeit-/Pauschalhonorar, HOAI, Werk-/Dienstvertrag, Nachträge, Boni, Erfolgsvergütung).
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Portalbetreiber betreibt ein Partnerportal, über das der Partner Zugang zu Bauvorhaben erhält. Nach Freischaltung werden Kontaktdaten/Unterlagen des Auftraggebers sichtbar, um die Anbahnung eines Vertrags zu ermöglichen.
§ 2a Nutzung des Portals, Freischaltungen (Credits)
(1) Registrierung und Nutzung des Portals sind für den Partner kostenfrei. Die Freischaltung einzelner Bauvorhaben erfolgt über ein Creditsystem; pro Freischaltung wird ein Credit verbraucht.
(2) Credits berechtigen ausschließlich zum Abruf der beim jeweiligen Bauvorhaben hinterlegten Kontaktdaten und Unterlagen; hieraus erwachsen keine weiteren Rechte.
(3) Credits können monatlich zugeteilt und/oder als Pakete erworben werden; Details ergeben sich aus den Portalinformationen.
§ 2b Beschränkung der Projektfreischaltungen
Jedes Bauvorhaben kann portalweit höchstens drei (3) Mal freigeschaltet werden. Nach Erreichen des Limits sind weitere Freischaltungen technisch und vertraglich ausgeschlossen.
§ 3 Provisionsanspruch und -höhe
(1) Entstehung: Kommt infolge einer Freischaltung oder einer hierdurch vermittelten Kontaktaufnahme ein Vertrag zwischen Partner und Auftraggeber über das Bauvorhaben zustande, entsteht zugunsten des Portalbetreibers ein Provisionsanspruch.
(2) Umfang: Die Provision erfasst jegliches Honorar im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben – insbesondere Leistungen der Planung, Architektur, Ingenieur-/Fachplanung, Energie-/Nachhaltigkeitsberatung (z. B. QNG/DGNB), Bau-/Projektsteuerung sowie sonstige Leistungen – unabhängig davon, ob die Beauftragung unmittelbar nach Freischaltung oder zeitversetzt erfolgt und unabhängig von der einzelvertraglichen Ausgestaltung.
(3) Höhe: Die Provision beträgt 7,5 % des Nettohonorars (ohne Umsatzsteuer).
(4) Erfolgszuordnung: Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wenn der Erstkontakt über das Portal zustande kam. Dies gilt auch bei zeitversetzter Beauftragung, bei Vertragsübernahme durch verbundene Unternehmen des Auftraggebers oder bei Vergabe innerhalb von 18 Monaten nach erster Freischaltung des Bauvorhabens durch den Partner.
§ 4 Fälligkeit, Meldung und Abrechnung
(1) Fälligkeit: Die Provision wird mit Vertragsschluss zwischen Partner und Auftraggeber fällig; spätestens bei erster (Teil-)Zahlung des Auftraggebers oder bei schriftlicher/belegbarer Beauftragung, je nachdem, was zuerst eintritt.
(2) Meldung, Form, Mindestangaben: Der Partner informiert den Portalbetreiber unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss, in Textform per E-Mail an [email protected]. Die Meldung muss mindestens enthalten: Bauvorhaben, Auftraggeber, Leistungsbild, vereinbarte Vergütung (netto), Datum des Vertragsschlusses sowie – auf Anforderung – geeignete Nachweise (z. B. Auftrag/Bestätigung, Honorarvereinbarung/HOAI, Abschlags-/Schlussrechnungen). Vertrauliche Positionen dürfen geschwärzt werden, soweit die Prüfbarkeit der Provisionsberechnung gewährleistet bleibt.
(3) Zahlung: Die Provision ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung des Portalbetreibers zahlbar. Aufrechnungen und Zurückbehaltungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(4) Verzug, Kosten: Bei Zahlungsverzug schuldet der Partner Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Erstattung angemessener Mahn- und Rechtsverfolgungskosten.
(5) Keine Abtretung/Abtretungsverbot: Provisionsansprüche des Portalbetreibers sind nicht abtretbar; eine Abtretung bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
§ 4a Prüfrechte und Mitwirkung
(1) Zur Wahrung von Vertragstreue und Datensicherheit ist der Portalbetreiber berechtigt, die ordnungsgemäße Meldung und Provisionsabrechnung zu überprüfen. Hierzu kann er beim Auftraggeber sowie bei zuständigen Zertifizierungs-/Akkreditierungs- und Förderstellen Auskünfte einholen, ob eine Beauftragung erfolgt ist und in welchem Umfang.
(2) Der Partner ist verpflichtet, hierbei angemessen mitzuwirken und auf Anforderung belegende Unterlagen vorzulegen.
(3) Der Portalbetreiber verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Prüfung und Abrechnung erforderlich ist; ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen.
§ 5 Nachträgliche/zusätzliche Beauftragungen
Alle Zusatz-, Änderungs- und Folgeaufträge, die in sachlichem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen (einschließlich späterer Leistungsphasen/Nachträge), unterliegen der Provision nach § 3. Der Partner informiert hierüber entsprechend § 4 Abs. 2.
§ 6 Nichtumgehung
(1) Der Partner unterlässt alle Maßnahmen, die den Provisionsanspruch umgehen oder vereiteln könnten. Insbesondere darf der Partner vermittelte Kontakte nicht an Dritte weiterleiten, um einen Abschluss außerhalb des Portals zu verlagern. Diese Pflicht gilt 18 Monate ab erster Freischaltung des jeweiligen Bauvorhabens.
(2) Verbundene Dritte/Unterbeauftragte: Die Weitergabe von Kontakten an verbundene Unternehmen oder die Abwicklung über Unterbeauftragte mit dem Ziel, den Provisionsanspruch zu umgehen, ist unzulässig. Erfolgt die Leistungserbringung ganz oder teilweise über solche Dritte, gilt dies provisionsrechtlich als eigene Beauftragung des Partners.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Alle im Portal bereitgestellten Informationen sind vertraulich und nur zur Angebots- und Auftragsabwicklung des Bauvorhabens zu nutzen.
(2) Die Parteien beachten die einschlägigen Datenschutzvorgaben; weitergehende Regelungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Portalbetreibers.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Portalnutzung fort.
(5) Ergänzend gelten die AGB des Portalbetreibers.
§ 8 Vertraulichkeit und Umgang mit Kundendaten
(1) Der Partner behandelt sämtliche über das Portal erhaltenen Informationen (insb. personenbezogene Daten, Kontaktdaten und Unterlagen der Auftraggeber) vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Bearbeitung oder Angebotsabgabe zum jeweiligen Bauvorhaben.
(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht unmittelbar mit der Angebotsabgabe oder Projektabwicklung befasst sind, ist untersagt; ebenso jede Nutzung zu Werbe-, Akquise- oder sonstigen Zwecken außerhalb des vermittelten Projekts.
(3) Vertragsstrafe, Ausschluss, Schadensersatz: Bei schuldhafter Weitergabe oder zweckfremder Nutzung von Auftraggeberdaten oder Unterlagen ist der Portalbetreiber berechtigt, den Partner sofort vom Portal auszuschließen und rechtliche Schritte einzuleiten. Unbeschadet weiterer Ansprüche kann der Portalbetreiber eine angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festsetzen; deren Höhe ist im Streitfall gerichtlich überprüfbar. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
§ 9 Haftung
Der Portalbetreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem ProdHaftG bleibt unberührt.
§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung
Diese Vereinbarung gilt ab Zustimmung im Portal auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bereits entstandene oder angebahnte Provisionsansprüche (für laufende oder verhandelte Aufträge) bleiben unberührt.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
§ 12 Änderungen, Textform
Änderungen werden in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilt und gelten ab Veröffentlichung im Portal. Der Partner wird per E-Mail/Portalhinweis informiert; nutzt er das Portal weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert. Bei wesentlichen Änderungen kann der Partner binnen 14 Tagen widersprechen; bestehende Provisionsansprüche bleiben unberührt.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 05.11.2025 · Version: 1.3